Die Gemeindeebene bietet eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten für einen wirkungsvollen Klima- und Umweltschutz. Vor zehn Jahren wurde das e5-Programm für energieeffiziente Gemeinden entwickelt.
Durchdachte Planung führt zum Erfolg
Ein Qualitätsmanagementsystem wird zur Qualifizierung und Auszeichnung von Gemeinden im Bereich Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energieträger eingesetzt. Die Gemeinden werden dabei
regelmäßigen Audits unterzogen und in ihrem Entwicklungsprozess laufend begleitet.
Teilnahmevoraussetzungen
Jede Gemeinde, die sich aktiv für Klimaschutz, Energieeffizienz und für den Einsatz erneuerbarer Energieträger einsetzen will, kann e5-Gemeinde werden.
Teilnahmevoraussetzungen sind:
Einstiegsphase
Grundlage ist zunächst die Erhebung des energetischen Ist-Zustands der Gemeinde. Dadurch können in Folge Potentiale und Stärken der Gemeinde in den energierelevanten Handlungsfeldern wie
Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, kommunale Ver- und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie Kommunikation und Kooperation aufgezeigt werden. Das
ermittelte energiepolitische Profil ist Ausgangspunkt für die Formulierung der Ziele und Grundlage für die weitere Arbeit des
e5-Teams.
Kontinuierliche Programmarbeit
Nach der Einstiegsphase beginnt die eigentliche "Arbeit" für das Energieteam. In Zusammenarbeit mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin der Energie Agentur Steiermark wird eine Jahresplanung mit
konkreten Projekten und Vorhaben erstellt. Nach der Zustimmung des zuständigen politischen Gremiums kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Im Jahresrhythmus wird Bilanz über die
Programmarbeit gezogen und im Zuge dessen wird das Arbeitsprogramm überprüft und gegebenenfalls um neue Projekte erweitert.
Externe Prüfung und Auszeichnung
Aufbauend auf einem jährlichen internen Audit unterziehen sich die
Gemeinden mindestens alle drei Jahre (ab "eee" alle vier Jahre) einer Bewertung durch eine unabhängige Kommission. Ähnlich dem "Hauben Prinzip" bei Restaurants werden die Gemeinden je nach
Umsetzungsgrad der ihr möglichen Maßnahmen mit einem bis fünf e ausgezeichnet.